

Feuerwehr als Alternative zur Bundeswehr?
Grundsätzlich ist das möglich, aber es müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt werden.
§ 13 a Abs.1 und 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 14 Abs. 1 und 4 Zivildienstgesetz (ZDG)
Wehrpflichtige/Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst/Zivildienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken …
Haben Wehrpflichtige/anerkannte Kriegsdienstverweigerer sechs Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst/Zivildienst zu leisten …
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren aus Stormarn können sich für 6 Jahre zur Mitwirkung im LZ-G verpflichten und sind danach von der Pflicht, Grundwehrdienst/Zivildienst zu leisten befreit. Wir nehmen jederzeit entsprechende Anträge entgegen.
Weitere Informationen:
Merkblatt Freistellung im LZ-G Stormarn (pdf)
Informatioen des Kresi Stormarn zum Thema Katastrophenschutz unter www. kreis-stormarn.de/go/katschutz
Flyer des BBK: Freistellung vom Wehrdienst/Zivildienst (pdf)
Bundesverteidigungsminister Jung: Alle Wehrpflichtigen einberufen (25.03.2009) (pdf)
Interesse?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
